Asylsozialpolitik

Bayern steht für eine humane Asylsozialpolitik mit großem Verantwortungsbewusstsein. Der rapide steigende Zuzug von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in den Jahren 2014 und vor allem 2015 stellte ganz Deutschland vor große Herausforderungen. In der Hochphase des Zuzugs bis zum Frühjahr 2016 galt es für Bayern zunächst unter Ausnutzung aller Kapazitäten die ankommenden Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen.

Um die Akzeptanz der Bevölkerung zu erhalten, ist uns ein Dreiklang in der Asylpolitik wichtig:

  • Humanität in der Unterbringung und Versorgung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber,
  • konsequente Rückführung der nicht Bleibeberechtigten und
  • Stärkung der Entwicklungshilfe zur Lösung der Probleme in den Heimatländern.

Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG ermöglichen Leistungsberechtigen nach dem AsylbLG eine sinnstiftende und tagesstrukturierende Tätigkeit. Innerhalb von Asylunterkünften dienen sie der Aufrechterhaltung und dem Betrieb der Einrichtung. Außerhalb von Asylunterkünften sollen Arbeitsgelegenheiten soweit wie möglich bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Der Einsatz von Arbeitsgelegenheiten bei privatwirtschaftlichen Unternehmen ist ausgeschlossen. Für die geleistete Arbeit wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde ausgezahlt, soweit der Leistungsberechtigte nicht im Einzelfall höhere notwendige Aufwendungen nachweist, die ihm durch die Wahrnehmung der Arbeitsgelegenheit entstehen.
Weitere Informationen zu den Arbeitsgelegenheiten finden Sie im Leitfaden Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG.

Gebührenerhebung in staatlichen Asylunterkünften

Der Freistaat Bayern erhebt unter bestimmten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme staatlicher Asylunterkünfte und staatlich zurechenbarer Vollverpflegung Benutzungsgebühren. Nachstehend finden Sie weitere Informationen zum Thema Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkunft und Verpflegung in staatlichen Asylunterkünften durch die zentrale Gebührenabrechnungsstelle. Hier erhalten Sie das aktuelle Informationsblatt zur Gebührenerhebung.

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