Leistungssportliche Trainingseinrichtungen

Die bayerischen Nachwuchsathletinnen und -athleten sollen sich unter optimalen Rahmenbedingungen entwickeln können. Der Freistaat Bayern stellt für leistungssportliche Trainingsstätten deshalb jährlich über 5 Mio. Euro zur Verfügung. 

Der Freistaat Bayern fördert dabei investive Kosten für den Neubau, die Erweiterung oder Sanierung von Bundes- und von Landesstützpunkten. Darüber hinaus werden auch laufende Kosten gefördert. Zuständig für die Förderung von leistungssportlichen Trainingseinrichtungen sind die jeweiligen Regierungen.

Weitere Information zu dem Thema Förderung leistungssportlicher Trainingseinrichtungen finden Sie in den Sportförderrichtlinien.