Aufenthalt in Bayern

Das Aufenthaltsrecht verfolgt das Ziel, den Zuzug von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland zu steuern. Zuwanderung, die – etwa unter Missbrauch des Asylrechts – die Sozialsysteme einseitig belastet, soll vermieden werden. Alle Ausländer, die hier rechtmäßig und auf Dauer leben wollen, müssen sich in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben integrieren. Dies wird vom Gesetz gefördert, aber auch gefordert. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Aufenthaltsgesetz, das bundesweit die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern regelt. Für EU-Bürger und deren Familienangehörige gilt das Freizügigkeitsgesetz/EU.

Zuständig sind die Ausländerbehörden, die in Bayern Teil der Landratsämter und der Stadtverwaltungen in den kreisfreien Städten sind, bzw. bei (abgelehnten) Asylbewerbern in der Regel die Zentralen Ausländerbehörden, welche Teil der Regierungen sind.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt von Ausländerinnen und Ausländern mit Asylhintergrund hängt maßgeblich von deren Status ab. Hier erhalten Sie Informationen zur Beschäftigung für anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, für solche im laufenden Verfahren und für abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber.

In Bayern gibt es seit 2006 eine Härtefallkommission. Diese ermöglicht es, ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis an Ausländerinnen und Ausländer zu erteilen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und wie das Verfahren abläuft, erfahren Sie hier.

Aktuell

  • Auf dem Bild ist Innenminister Joachim Herrmann bei der Pressekonferenz zu der Vorstellung der Ergebnisse der Ministerratssitzung am 28. Januar 2025 zu sehen.
    © Bayerische Staatskanzlei
    28.01.2025

    Ministerrat: Bayern fordert klare Migrationswende

    Der Ministerrat hat auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann zwei Bundesratsinitiativen für eine klare Wende in der Migrationspolitik auf den Weg gebracht. Darin fordert Bayern den Bund auf, das Zugangsgeschehen sofort zu reduzieren und die Rückführungssituation grundlegend zu verbessern.

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  • Auf dem Archivfoto ist Innenminister Joachim Herrmann zu sehen, wie er auf einem Stuhl sitzt und diskutiert.
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    27.01.2025

    IMK: Herrmann bedauert SPD-Widerstand in der Migrationspolitik

    „Die Asylpolitik muss sich ändern: Wir brauchen einen Aufnahmestopp und Zurückweisungen an der Grenze!“ Innenminister Joachim Herrmann hat die Beschlüsse der Innenministerkonferenz begrüßt, jedoch gleichzeitig kritisiert, dass mit den SPD-geführten Ländern in zentralen Fragen der Migrationspolitik keine Einigung erzielt werden konnte.

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