Grafik mit Laptop, Tablet, Sicherheitsschlössern und Codes
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Daten­schutz in Bayern

In unserer Gesellschaft wird die Verarbeitung von Daten - z.B. durch Verkehrsleitsysteme, Videoüberwachungsanlagen oder Smartphones - im Alltag kaum noch wahrgenommen. Dabei ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Berufs- und Privatleben nahezu allgegenwärtig. Datenschutz zählt daher zu den unverzichtbaren Grundbedingungen für die Gewährleistung persönlicher Freiheit.

Datenschutz ist Grundrecht

Anders als fast alle anderen Grundrechte, wie zum Beispiel das Recht auf Meinungsfreiheit oder auf Unverletzlichkeit der Wohnung, ist ein Grundrecht auf Datenschutz weder im Grundgesetz noch in der Bayerischen Verfassung ausdrücklich zu finden. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1983 im sogenannten Volkszählungsurteil festgestellt, dass der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ umfasst.

Dieses „Grundrecht auf Datenschutz“ gewährleistet jeder und jede die Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung der persönlichen Daten zu bestimmen. Dieses Grundrecht setzt nicht nur Maßstäbe für die staatliche Datenverarbeitung, sondern verpflichtet den Gesetzgeber auch, wirksame Datenschutzstandards für private Datenverarbeitungen, zum Beispiel zwischen Kundinnen und Kunden und Unternehmen, zu schaffen und durchzusetzen. Dies gilt auch für das sogenannte IT-Grundrecht, welches das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 aus der Verfassung abgeleitet hat. Dieses Grundrecht gewährleistet die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und soll den Schutz der Privatsphäre erweitern. Schließlich können Dritte weitreichende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit von Nutzerinnen und Nutzern ziehen oder Verhaltensprofile bilden, wenn sie auf digitale Datenbestände in Form von Texten, Bildern oder Tondateien zugreifen.

Datenschutz im Bayerischen Innenministerium

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist in Bayern federführend für Grundsatzfragen des Datenschutzes zuständig. Neben grundsätzlichen Fragen beim Vollzug datenschutzrechtlicher Vorschriften in der behördlichen Praxis werden zentrale datenschutzpolitische Vorhaben im Bundes- und Landesrecht sowie in der Europäischen Union begleitet. Ein immer wichtigeres Handlungsfeld ist die Verbesserung der Medienkompetenz, um Bürgerinnen und Bürgern im Alltag bei der Wahrnehmung informationeller Selbstbestimmung zu stärken und mit Hilfestellungen zu unterstützen.

Die Fachministerien und die nachgeordneten Dienststellen sind für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen grundsätzlich selbst verantwortlich. In allen öffentlichen Stellen gibt es Datenschutzbeauftragte, die auf die Einhaltung des Datenschutzes hinwirken. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz überwacht diese bezüglich des Vollzugs der datenschutzrechtlichen Regelungen als unabhängiges Kontrollorgan.

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