
Staat und Verfassung
Das Innenministerium übernimmt viele Aufgaben, die jeden Menschen in Bayern unmittelbar betreffen und das Verhältnis von Bürger und Staat prägen.
Freistaat Bayern
Bayern ist ein Freistaat - so steht es in Artikel 1 der Bayerischen Verfassung aus dem Jahr 1946. Auch wenn diese Bezeichnung heute keine maßgebliche rechtliche Bedeutung mehr hat, so verdeutlicht er doch die lange Tradition Bayerns als Republik. Träger der Staatsgewalt ist das Volk. Die Bürger können ihren Willen nicht nur in Form von Wahlen kundtun, sondern auch im Rahmen der sogenannten Volksgesetzgebung. Mit Volksbegehren und Volksentscheiden können die Bürger unmittelbar Einfluss nehmen.
Leben in Bayern
Die Verfassung regelt auch andere wichtige Rechte und Pflichten der Bürger, die das Leben in Bayern täglich bestimmen. Dazu gehören beispielsweise das Personenstandswesen oder das Meldewesen.
Wahlen und Abstimmungen
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration betreut Wahlen und Abstimmungen in Bayern. Wir stellen bei Europa- und Bundestagswahlen, bei Landtags- und Bezirkswahlen sowie bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sicher, dass die wahlrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Aktuell
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© Bayerisches Innenministerium 12.01.2023Bevölkerung bis 2041: Bayern wächst weiter
Die bayerische Bevölkerung befindet sich weiterhin auf Wachstumskurs. Dies zeigt die neue Vorausberechnung der Bevölkerung bis zum Jahr 2041 des Bayerischen Landesamts für Statistik, die Innenminister Joachim Herrmann in Fürth vorgestellt hat.
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© Bayerisches Innenministerium 21.12.2022Statistisches Jahrbuch 2022: Bayern kommt gut durch die Krisen
„Wirtschaft und Arbeitsmarkt haben sich nach der Corona-Pandemie erholt und auch die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs können gut abgefedert werden.“ So lautet das Fazit von Innenminister Joachim Herrmann bei der Vorstellung des Statistischen Jahrbuchs für Bayern 2022 in Fürth.
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