
Staat und Verfassung
Das Innenministerium übernimmt viele Aufgaben, die jeden Menschen in Bayern unmittelbar betreffen und das Verhältnis von Bürger und Staat prägen.
Freistaat Bayern
Bayern ist ein Freistaat - so steht es in Artikel 1 der Bayerischen Verfassung aus dem Jahr 1946. Auch wenn diese Bezeichnung heute keine maßgebliche rechtliche Bedeutung mehr hat, so verdeutlicht er doch die lange Tradition Bayerns als Republik. Träger der Staatsgewalt ist das Volk. Die Bürger können ihren Willen nicht nur in Form von Wahlen kundtun, sondern auch im Rahmen der sogenannten Volksgesetzgebung. Mit Volksbegehren und Volksentscheiden können die Bürger unmittelbar Einfluss nehmen.
Leben in Bayern
Die Verfassung regelt auch andere wichtige Rechte und Pflichten der Bürger, die das Leben in Bayern täglich bestimmen. Dazu gehören beispielsweise das Personenstandswesen oder das Meldewesen.
Wahlen und Abstimmungen
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration betreut Wahlen und Abstimmungen in Bayern. Wir stellen bei Europa- und Bundestagswahlen, bei Landtags- und Bezirkswahlen sowie bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sicher, dass die wahlrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Aktuell
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Mit insgesamt 28.336 Eingebürgerten ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 22,3 Prozent deutlich gestiegen. Dies zeigt die Einbürgerungsstatistik 2022, die Innenminister Joachim Herrmann in Fürth vorgestellt hat.
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© Bayerisches Innenministerium 24.04.2023Verfassungsschutzbericht 2022: Extremisten nutzen Krisenlagen, um Misstrauen zu säen
Extremisten jeder Art und ausländische Akteure versuchen aktuelle Krisensituationen zu nutzen, um Misstrauen gegen den Staat, seine Institutionen und Entscheidungsträger zu säen. Die Grenzen zwischen den Extremismusbereichen verschwimmen zunehmend. Zu diesem Ergebnis kommt Innenminister Joachim Herrmann bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2022.
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