Staat und Verfassung
Das Innenministerium übernimmt viele Aufgaben, die jeden Menschen in Bayern unmittelbar betreffen und das Verhältnis von Bürger und Staat prägen.
Freistaat Bayern
Bayern ist ein Freistaat - so steht es in Artikel 1 der Bayerischen Verfassung aus dem Jahr 1946. Auch wenn diese Bezeichnung heute keine maßgebliche rechtliche Bedeutung mehr hat, so verdeutlicht er doch die lange Tradition Bayerns als Republik. Träger der Staatsgewalt ist das Volk. Die Bürger können ihren Willen nicht nur in Form von Wahlen kundtun, sondern auch im Rahmen der sogenannten Volksgesetzgebung. Mit Volksbegehren und Volksentscheiden können die Bürger unmittelbar Einfluss nehmen.
Leben in Bayern
Die Verfassung regelt auch andere wichtige Rechte und Pflichten der Bürger, die das Leben in Bayern täglich bestimmen. Dazu gehören beispielsweise das Personenstandswesen oder das Meldewesen.
Wahlen und Abstimmungen
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration betreut Wahlen und Abstimmungen in Bayern. Wir stellen bei Europa- und Bundestagswahlen, bei Landtags- und Bezirkswahlen sowie bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sicher, dass die wahlrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Aktuell
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12.08.2024
Halbjahresbericht zum Verfassungsschutz: Wichtige Erkenntnisse über prorussische "Doppelgänger"-Kampagne
Wichtige neue Erkenntnisse über prorussische Desinformationskampagne "Doppelgänger" gewonnen: Innenminister Joachim Herrmann stellt Verfassungsschutzinformationen für das erste Halbjahr 2024 vor. Die Spannweite reicht dabei von rechtsextremen "Remigrations"-Fantasien über Antisemitismus bis hin zu Attentaten aus religiöser Verblendung.
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08.08.2024
Hasskriminalität 2023 auf dem Vormarsch: Verstärkte Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention
Die Zahl der Straftaten der Hasskriminalität hat im Jahr 2023 deutlich zugenommen. Innenminister Joachim Herrmann kündigt an: „Wir werden den gemeinsamen Kampf gegen Hasskriminalität erheblich verstärken.“
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