Personenstand

Dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration obliegt die oberste Aufsicht über die Standesämter und die Namensänderungsbehörden in Bayern.

Eine Eheschließung sowie die Geburt und der Tod eines Menschen sind von den Standesämtern zu beurkunden. Vor dem Standesamt erklären die Eheschließenden, welchen Namen sie in der Ehe führen werden. Gleiches gilt für die Namensführung eines Kindes durch die sorgeberechtigten Eltern. Namensänderungen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch später vor dem Standesamt oder durch die Namensänderungsbehörde möglich. Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, kann ebenfalls beim Standesamt erklärt werden.

Individuelle Auskünfte

Weitergehende Informationen erhalten Sie von den Standesämtern bei den Gemeinden beziehungsweise Verwaltungsgemeinschaften oder im Bayernportal (BayernPortal (freistaat.bayern), siehe auch Reiter „Verwaltungsservice“). Auskünfte über öffentlich-rechtliche Namensänderungen erteilen die Landratsämter beziehungsweise die kreisfreien Städte.

Elektronische Registerführung bei den Standesämtern

Spätestens ab 1. Januar 2014 müssen alle Standesämter in Deutschland die Registereinträge zu den Personenstandsangelegenheiten in elektronischer Form führen. Zur Verbesserung des Bürgerservices sowie der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsarbeit wird in Bayern im Zuge der Umstellung der Standesämter auf die elektronische Registerführung ein zentrales elektronisches Personenstandsregister eingerichtet.

Aktuell

  • Herrmann bei Präsentation
    © Bayerisches Innenministerium/Giulia Iannicelli
    28.06.2024

    Ergebnisse des Zensus 2022: Bayerns Bevölkerung wächst und altert

    Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Ergebnisse des Zensus 2022 für Bayern im Bayerischen Landesamt für Statistik in Fürth vorgestellt. Eine der zentralen Botschaften laut Herrmann: „Die Bevölkerung im Freistaat ist gewachsen, aber auch älter geworden.“

    mehr
  • Herrmann und eingebürgerte Frau mit Blumenstrauß
    © Giulia Iannicelli/Bayerisches Innenministerium
    26.04.2024

    Rekord bei Einbürgerungen 2023: Mehr als 36.000 in Bayern

    Mit 36.103 Eingebürgerten ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 27,4 Prozent erneut deutlich gestiegen – ein historischer Rekordwert bei der Einbürgerung von Ausländern. Das zeigt die bayerische Einbürgerungsstatistik für 2023, die Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann in Fürth vorgestellt hat.

    mehr