Die Verfassung des Freistaates Bayern
Am 1. Dezember 1946 nahm das bayerische Volk die von der Verfassunggebenden Landesversammlung ausgearbeitete Verfassung des Freistaates Bayern durch Volksentscheid an. Sie trat mit ihrer Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 8. Dezember 1946 in Kraft.
Die Verfassung ist in vier Hauptteile gegliedert, die den Aufbau und die Aufgaben des Staates, die Grundrechte und Grundpflichten, das Gemeinschaftsleben sowie Wirtschaft und Arbeit behandeln. Die Bayerische Verfassung gewährleistet neben der parlamentarischen Gesetzgebung die Volksgesetzgebung durch Volksbegehren und Volksentscheid. Änderungen der Verfassung bedürfen stets eines Volksentscheids.
Die Grundrechte sind - außer durch Verfassungsbeschwerde und Normenkontrolle beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof - dadurch in besonderer Weise gesichert, dass der Verfassungsgerichtshof auf die Beschwerde von jedermann Gesetze und Verordnungen für nichtig zu erklären hat, die ein Grundrecht verfassungswidrig einschränken (sogenannte Popularklage).
Aktuell
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Blick in die Zukunft: Herrmann stellt Vorausberechnung der Bevölkerung Bayerns bis 2042 vor
Bayerns Bevölkerung wird bis ins Jahr 2042 weiter wachsen und gleichzeitig älter werden. Diese wesentlichen Ergebnisse hat Innenminister Joachim Herrmann beim Bayerischen Landesamt für Statistik in Fürth bekanntgegeben.
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Neuer Top-Experte im Führungsteam des Verfassungsschutzes: Innenminister Joachim Herrmann hat Josef Schinabeck, bislang Abteilungsdirektor im Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz, zum neuen Verfassungsschutz-Vizepräsidenten bestellt. Schinabeck tritt die Nachfolge von Roland Kerscher an, der Anfang Februar als Polizeipräsident ins Polizeipräsidium Niederbayern wechseln wird.
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