Im Sinne einer starken Infrastruktur des Sports vor Ort fördert der Freistaat Bayern den Sportstättenbau der Vereine. Wie macht er das? Durch die Gewährung von Investitionszuwendungen sollen Vereine in die Lage versetzt werden, Sportstätten in eigener Initiative zu errichten und zu erhalten.
Was wird gefördert? Gefördert werden Bauwerke (Bestandssicherung und Bestandsentwicklung), wenn sie besondere sportspezifische Eigenschaften erfüllen und zur sportlichen Nutzung des Vereins erforderlich sind.
Wer ist zuständig? Für die Förderung des Sportstättenbaus der BLSV-Mitgliedsvereine ist der Bayerische Landes-Sportverband e. V. (BLSV) als beliehener Unternehmer zuständig. Anträge der Schützenvereine werden hingegen nach Antragstellung über den Bayerischen Sportschützenbund e. V. (BSSB) und den Oberpfälzer Schützenbund e. V. (OSB) von der jeweils zuständigen Regierung bearbeitet.
Weitere Informationen dazu finden sich in den Sportförderrichtlinien.