Pass, Personalausweis, eID-Karte und Meldewesen

Pässe und Personalausweise – wer ist wofür zuständig?

Wichtige Änderung zum 1. Mai 2025!

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 sind ab dem 1. Mai 2025 digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente zu verwenden, um zu verhindern, dass manipulierte Lichtbilder in den Antragsprozess eingebracht werden können. Ab 1. Mai 2025 kann das Lichtbild entweder weiterhin beim Fotografen erstellt werden, welcher das angefertigte Lichtbild in eine gesicherte Cloud hochladen muss. Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann. Alternativ kann die Pass-/Personalausweisbehörde anbieten, Lichtbilder vor Ort in der Behörde elektronisch aufzunehmen und medienbruchfrei in den Antragsprozess zu übernehmen. Zur Frage, ob in der Behörde Geräte zur Lichtbildaufnahme vorhanden sind, wenden Sie sich bitte dorthin.

Seit dem 2. Mai 2025 besteht die Möglichkeit, sich beantragte deutsche Personalausweise und Reisepässe sowie eID-Karten (bei Personalausweis und eID-Karte ab dem 16. Geburtstag, beim Reisepass ab dem 18. Geburtstag) für eine Zusatzgebühr von 15,00 € an die inländische Meldeadresse schicken zu lassen. Die Sendung darf nur persönlich an die Adressatin oder den Adressaten übergeben werden. Weitere Informationen zum Direktversand erhalten Sie bei Ihrer Pass- und Personalausweisbehörde.

Nach der im Grundgesetz festgeschriebenen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern liegt die Gesetzgebung für das Pass- und Ausweiswesen beim Bund. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist für den Freistaat Bayern oberste Dienstbehörde im Bereich Pässe und Personalausweise und beaufsichtigt zusammen mit den sieben Regierungen und den Landratsämtern die kommunalen Pass- und Personalausweisbehörden.

Das gilt seit Einführung der eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums zum 1. Januar 2021 auch für das eID-Karte-Wesen und die eID-Karte-Behörden bei den Gemeinden.

Die gesetzgeberischen und vollzugsrelevanten Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Angelegenheiten in Bayern werden dabei im Rahmen der eigenen Mitwirkungsmöglichkeiten gebündelt.

Für die Ausstellung von Pässen, Personalausweisen und eID-Karten sind die bayerischen Pass-/Personalausweis- und eID-Karte-Behörden bei den Gemeinden des jeweiligen (Haupt-)Wohnsitzes zuständig.

Personalausweis mit eID-Funktion - Online-Ausweis

Seit 2010 gibt es den Personalausweis mit eID-Funktion für deutsche Staatsangehörige. Seit 2021 können für Unionsbürger eID-Karten ausgestellt werden. Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht die elektronische Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen.

Neues PIN-Brief-Verfahren: Zum 17. Februar 2025 wurde das PIN-Brief-Verfahren umgestellt. Der PIN-Brief, der die Einmal-PIN und die PUK für die Nutzung des Online-Ausweises ab 16 Jahren enthält, wird nunmehr unabhängig vom Alter bei der Beantragung eines Personalausweises durch die Ausweisbehörde übergeben. Bei der Abholung des Dokuments wird das Sperrkennwort mitgeteilt und gemeinsam mit dem neuen Dokument ausgehändigt.

Ebenfalls seit 2021 können Braille-Aufkleber mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) auf der Rückseite von Personalausweis oder eID-Karte angebracht werden, um in der Sehfähigkeit Beeinträchtigten eine Unterscheidung von anderen Karten mit gleichem Format zu ermöglichen.

Reisepass

Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein. Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter – mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Innerhalb der EU sind Personalausweise als Reisedokument anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. 

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens wurde der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. 

Meldewesen

Das Meldewesen bildet die Grundlage für viele staatliche Dienstleistungen und hilft bei der Planung von Infrastruktur – es reicht von der Erfassung und Verwaltung der Meldedaten, über die Übermittlung von Daten an Behörden und sonstige Stellen bis hin zu Melderegisterauskünften. 

Wichtige Aspekte des Meldewesens sind nach dem Bundesmeldegesetz (BMG):

  • Meldepflicht: Innerhalb von 14 Tagen nach Bezug einer neuen Wohnung müssen sich Bürgerinnen und Bürger bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
  • Melderegister: Die Meldebehörden führen ein Melderegister, in dem Name, Geburtsdatum, Anschrift und weitere relevante Daten zu den gemeldeten Personen gespeichert werden.
  • Datenschutz: Die Erhebung und Verarbeitung der Meldedaten unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen, darunter die ausschließliche Verwendung für durch Rechtsvorschriften festgelegte Zwecke wie die Durchführung von Wahlen oder die Erhebung von Statistiken.

 

Oberste Landesbehörde im Bereich Meldewesen ist das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Es führt zusammen mit den Regierungen und Landratsämtern die Aufsicht über die kommunalen Meldebehörden (Einwohnermeldeämter, Bürgerämter, Bürgerbüros). Dabei wird im Rahmen der Fachaufsicht ein möglichst einheitlicher Vollzug des Melderechts angestrebt.

Die Pilotphase zur elektronischen Wohnsitzanmeldung wurde in München, Nürnberg und Augsburg erfolgreich abgeschlossen, der Online-Dienst ist mittlerweile in weiteren bayerischen Städten und Gemeinden nutzbar (eine Auflistung finden Sie auf dieser Seite). Durch die derzeit laufende Einführung des elektronischen Verfahrens in ganz Bayern können nun die Anmeldung bei der Meldebehörde und die anschließende Aktualisierung der Anschrift im Personalausweis und der eID-Karte sowie des Wohnortes im Reisepass online erfolgen.