Internetzugänge in Unterkünften: Handbuch und FAQ

Der Freistaat Bayern arbeitet mit Hochdruck daran, die Asylunterkünfte in Bayern technisch zu ertüchtigen, damit den Bewohner*innen ein Zugang zum Internet ermöglicht wird. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme zeigt sich insbesondere in der nun seit über einem Jahr anhaltenden Corona-Pandemie. Ohne einen ausreichend dimensionierten Internetzugang in den Asylunterkünften ist die Teilnahme am Distanzunterricht und an digitalen Bildungsangeboten nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Auch der digitalen Kommunikation der Bewohner*innen mit z. B. Beratungseinrichtungen und Ehrenamtlichen kommt im Fall von Kontaktbeschränkungen eine hohe Bedeutung zu.

Der Freistaat Bayern wird unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen, den Bewohner*innen, insbesondere in der Anschlussunterbringung – soweit noch nicht vorhanden und technisch realisierbar – einen Internetzugang ermöglichen.

Für die Internetanschlussfähigkeit der Asylunterkünfte sowie den individuellen Zugang zum Internet/WLAN erfordert es aufgrund der Heterogenität der Unterkünfte hinsichtlich Lage, Anzahl der Bewohner*innen, baulicher Beschaffenheit und technischer Voraussetzungen vielfältiger Lösungen, die mit den Beteiligten vor Ort gefunden und umgesetzt werden müssen. Weder bei den Unterbringungsverwaltungen vor Ort, noch bei evtl. unterstützend tätig werdenden nichtstaatlichen Dritten kann das erforderliche technische Know-how für Lösungen - insbesondere in komplizierten Fällen - vorausgesetzt bzw. bereitgestellt werden.

Um die Unterbringungsverwaltungen bzw. ggf. unterstützend tätig werdende nichtstaatliche Dritte unterstützen zu können, steht ihnen neben Beratungsleistungen eines externen Dienstleisters das nachfolgende Handbuch mit FAQ zur Verfügung. Es wird anlassbezogen fortgeschrieben und in der jeweils aktuellen Version (derzeit Version 0.10, Stand April 2022) hier eingestellt.