Herrmann: Regelungen zur drohenden Gefahr verfassungsgemäß
München, 13.03.2025Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs: Regelungen zur drohenden Gefahr verfassungsgemäß - Rechtsklarheit für Polizei und Bürger
+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt die heutige Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Das Gericht wies drei Meinungsverschiedenheiten und eine Popularklage gegen das Polizeiaufgabengesetz (PAG) weitestgehend zurück und hat Auslegungshinweise gegeben. Herrmann: "Das Gericht stellte klar, dass die Regelung zur 'drohenden Gefahr' nicht gegen die Bayerische Verfassung verstößt." Der Innenminister sieht sich in seiner Haltung bestätigt: "Der Verfassungsgerichtshof hat die Kritik an der 'drohenden Gefahr' zurückgewiesen und sie damit im Bayerischen Polizeirecht etabliert. Damit haben wir nun Rechtsklarheit für die Bayerische Polizei und unsere Bürgerinnen und Bürger. Das ist besonders in der aktuellen Zeit wichtig. So kann die Polizei Gefahren effektiv abwehren, unsere Sicherheit gewährleisten und gleichzeitig unsere Freiheitsrechte schützen." +++
Gegenstand der Entscheidung war die Frage, ob die Generalklausel des Artikels 11a PAG mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist. Diese Regelung erlaubt der Polizei, bei drohender Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut unter bestimmten Voraussetzungen notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um den Sachverhalt aufzuklären und die Entstehung einer konkreten Gefahr zu verhindern. Herrmann nannte ein Beispiel:
Ein Extremist kündigt eine Gewalttat mit vielen Verletzten und Toten an. Eine konkrete Gefahr liegt hier nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts noch nicht vor, da die Polizei noch keine genaueren Erkenntnisse zu Ort, Zeit und Art und Weise der Begehung der von ihm angekündigten Gewalttat hat. Mit der drohenden Gefahr kann die Polizei den Sachverhalt ermitteln und den Extremisten am Ende aufhalten. Herrmann: "Mit der PAG-Novelle 2021 haben wir definiert, wann eine drohende Gefahr vorliegt und auch klargestellt, dass die konkrete Gefahr weiterhin der Hauptanwendungsfall für die Polizei bleibt. Ich hatte keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Wir haben uns an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Eingriffsschwelle der drohenden Gefahr gehalten. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun Hinweise zur Auslegung der Vorschrift gemacht, die wir begrüßen."
Für Herrmann ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ein wichtiger Schritt, um die seit Jahren andauernden Diskussionen um das PAG zu beenden. "Der Gerichtshof bestätigte heute erneut die Rechtmäßigkeit der PAG-Reformen. Er hat bereits in den letzten Jahren geklärt, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfungen der Polizei und die Regelungen zum Präventivgewahrsam rechtmäßig sind." Für den Minister steht fest: "In Bayern haben wir nicht nur eine personell und technisch gut ausgestatte Polizei, sondern auch moderne Polizeibefugnisse, die wir ständig den aktuellen Anforderungen unter Beachtung der Bayerischen Verfassung anpassen."