Herrmann zieht Bilanz für 2024: Weiter konsequente Entwaffnung von Extremisten

München, 04.04.2025

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zieht Bilanz für 2024: Weiter konsequente Entwaffnung von Extremisten - Waffenbehörden entwaffnen 40 Personen und verhängen 31 Waffenbesitzverbote

+++ Nach Angaben von Innenminister Joachim Herrmann haben die bayerischen Waffenbehörden im vergangenen Jahr 40 Personen mit extremistischen Ansichten entwaffnet und 31 Waffenbesitzverbote verhängt. “Die bayerischen Waffenbehörden unternehmen nach wie vor große Anstrengungen Extremisten jeglicher Couleur den Zugang zu Waffen zu verwehren. Sie schöpfen alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten konsequent aus und gehen jedem Verdacht akribisch nach." +++

Wie Herrmann erläuterte, haben die für das Waffenrecht zuständigen Landratsämter und kreisfreien Städte im vergangenen Jahr 2024 gegen 25 Personen mit extremistischen Bezügen einen Widerruf ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse ausgesprochen, 15 weitere Personen kamen dem Widerruf zuvor, indem sie ihre Erlaubnisse und Waffen freiwillig abgegeben haben. "Insgesamt konnten so im letzten Jahr 140 Waffen entzogen werden. In 17 Fällen war das eingeleitete Verfahren zum Stichtag 31. Dezember 2024 noch nicht abgeschlossen." Bei weiteren 36 Personen dauere die Prüfung derzeit noch an, ob die Erkenntnisse für die Einleitung eines Verfahrens ausreichen. "Darüber hinaus haben die Behörden drei Anträge auf waffenrechtliche Erlaubnis wegen extremistischer Bezüge der Antragsteller abgelehnt, ein Antrag wurde wegen der zu erwartenden negativen Entscheidung zurückgenommen", so Herrmann.

Nach Angaben des Innenministers ist die Mehrzahl der entwaffneten Erlaubnisinhaber der waffenaffinen “Reichsbürger- und Selbstverwalterbewegung“ (25), der rechtsextremistischen Szene (10) sowie dem Bereich „Delegitimierung des Staates“ (4) zuzuordnen. Zudem erließen die Waffenbehörden gegen ein Mitglied einer sogenannten Outlaw Motorcycle Gang (Rocker) einen Widerrufsbescheid.

Der Grund für die im Vergleich zum Vorjahreszeitraum etwas niedrigeren Zahlen (2023: 84 Entwaffnungen, 47 Waffenbesitzverbote, 145 entzogene Waffen) liegt laut Herrmann in dem konsequenten Vorgehen der bayerischen Waffenbehörden in den Vorjahren. "Denn seit Inkrafttreten des Dritten Waffenrechtänderungsgesetzes im Jahr 2020 haben die Waffenbehörden bei 180 Personen die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen, 112 weitere gaben ihre Erlaubnisse vorher freiwillig zurück; insgesamt wurden in diesem Zeitraum 852 Waffen entzogen und 178 Waffenbesitzverbote ausgesprochen. Das ist eine beachtliche Bilanz.“

Weil die Waffenbehörden ihre rechtlichen Möglichkeiten stringent ausschöpfen, geraten nicht nur Mitglieder extremistischer Vereinigungen in den Fokus, sondern auch Personen, die durch ihr Verhalten, wie beispielsweise durch das Verbreiten entsprechender Inhalte in den Sozialen Medien, eine erkennbare Tendenz zu Formen des Extremismus aufwiesen. Um extremistische Bezüge zu erkennen, sind die Waffenbehörden gesetzlich verpflichtet, bei jedem Waffenbesitzer eine Auskunft sowohl beim Verfassungsschutz als auch bei den jeweiligen Polizeidienststellen einzuholen. "Dabei erhalten sie nicht nur Erkenntnisse über Personen, die gesichert als Extremisten einstuft sind, sondern auch bereits erste Anhaltspunkte für Bezüge eines Waffenbesitzers zum Extremismus."