Herrmann begrüßt Wahl von Dr. Ariane Wiedmann zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht

München, 30.03.2023

Bayerns Innenminister Herrmann begrüßt Wahl von Dr. Ariane Wiedmann zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht: "Herausragende Richterpersönlichkeit mit exzellenter fachlicher Qualifikation"

+++ Der Bundesrichterwahlausschuss hat heute zwei Richter für das Bundesverwaltungsgericht neu gewählt. Darunter ist auch eine bayerische Bewerberin. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, selbst Mitglied des Wahlausschusses, begrüßte die Wahl von Dr. Ariane Wiedmann, zuletzt Präsidialrichterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, und gratulierte: "Dr. Wiedmann hat hervorragende fachliche Qualifikationen und sich sowohl in der bayerischen Verwaltung sowie auch in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit bestens bewährt. Durch ihren beeindruckenden Lebenslauf und ihre herausragende Richterpersönlichkeit ist Dr. Wiedmann hervorragend für dieses hohe Amt geeignet. Ich wünsche ihr viel Erfolg für diese herausfordernde neue Aufgabe." +++

Begonnen hatte Dr. Wiedmann ihre Laufbahn beim Freistaat Bayern 2007 als Proberichterin am Verwaltungsgericht Würzburg. Ab 2008 war sie für drei Jahre wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht. Anschließend wurde sie für weitere drei Jahre an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin als Prozessbevollmächtigte der Bundesregierung zur Vertretung der Bundesrepublik Deutschland vor den europäischen Gerichten abgeordnet, bis sie nach einer Station am Landratsamt Starnberg 2016 wieder als Richterin ans Verwaltungsgericht zurückkehrte, diesmal nach München. Seit Juli 2019 ist sie Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen.