Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge hat alle Anträge bearbeitet

München, 29.12.2021

Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge hat alle Anträge bearbeitet - Antragsteller erhalten Bescheide im ersten Quartal 2022

+++ Die Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge hat jetzt alle rund 20.000 Anträge bearbeitet, die einen Ausgleich für besondere Härten durch Straßenausbaubeiträge gefordert hatten. „Damit ist abschließend über die Verteilung des Härtefallfonds in Höhe von 50 Millionen Euro entschieden und wir konnten unser zeitliches Ziel erreichen. Alle Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten ihre Bescheide im ersten Quartal 2022“, teilte der Vorsitzende der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, am 29. Dezember 2021 in München mit. +++

Innenminister Joachim Herrmann dankte allen Mitgliedern der Härtefallkommission und allen am Verfahren beteiligten Personen für ihren unermüdlichen und großen Arbeitseinsatz: „Ich freue mich, dass das Verfahren jetzt zu einem guten Abschluss gebracht wird.“ Auch Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ist zufrieden: „Es war ein langjähriges zähes Ringen, die umstrittenen Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Wenn in den nächsten Wochen und Monaten jetzt noch viele tausend Beitragszahler Geld zurückbekommen, insgesamt 50 Millionen Euro, dann ist ein umstrittenes Kapitel politisch zu einem guten Ende geführt und befriedet worden.“ 

Der Kommissionsvorsitzende Fischer-Heidlberger bat um Verständnis, dass die Erstellung und der Versand der Bescheide noch Zeit brauchen wird. Bis die Bescheide im ersten Quartal des Jahres 2022 auslaufen, werden die Antragsteller gebeten, von Nachfragen bei den zuständigen Stellen abzusehen.

Das Verfahren „Härteausgleich Straßenausbaubeitrag“ wurde im Mai 2019 ins Leben gerufen. Der Freistaat Bayern hat hierzu einmalig 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um besondere Härten durch Straßenausbaubeiträge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 erhoben wurden, anteilig auszugleichen. Anträge konnten nur im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2019 gestellt werden.