Bayerns Innenminister schließt mit Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland neue Kooperationsvereinbarung

München, 14.06.2019

Mehr Sicherheit im öffentlichen Raum - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann schließt mit Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland neue Kooperationsvereinbarung: Besserer Informationsaustausch, regelmäßige länderübergreifende Kontrollaktionen und Stärkung der Prävention

+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute am Rande der Innenministerkonferenz in Kiel gemeinsam mit Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl, Hessens Innenminister Peter Beuth, dem rheinland-pfälzischen Innenminister Roger Lewentz und dem saarländischen Innenminister Klaus Bouillon eine Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum unterzeichnet. "Unser Ziel ist mehr Sicherheit auf öffentlichen Straßen und Plätzen", erklärte Herrmann. "Dafür werden wir bundesländerübergreifend deutlich enger und intensiver zusammenarbeiten." Im Mittelpunkt stehen ein besserer Informationsaustausch, regelmäßige länderübergreifende Fahndungs- und Kontrollaktionen sowie eine Stärkung der Prävention. Damit sollen beispielsweise überregional agierende Intensivtäter noch konsequenter verfolgt sowie Sexualstraftaten und Aggressionsdelikte im öffentlichen Raum noch effektiver verhindert werden. +++

Herrmann ist vom Erfolg der bundesländerübergreifenden Zusammenarbeit überzeugt: "Die bereits 2016 mit Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland Pfalz und Sachsen geschlossene Kooperation gegen Wohnungseinbruch funktioniert hervorragend." Wie Herrmann erläuterte, ging seitdem das Einbruchsrisiko in Bayern um knapp ein Drittel auf 40 Wohnungseinbrüche pro 100.000 Einwohner im Jahr 2018 zurück, die bundesweit mit Abstand niedrigste Einbruchsrate. "Mit unserem neuen Sechs-Punkte-Programm werden wir jetzt auch für noch mehr Sicherheit im öffentlichen Raum sorgen können", betonte Herrmann und sicherte zu: "Die Bayerische Polizei wird sich hochengagiert an der Umsetzung beteiligen. Gemeinsam können wir die Kriminalität im öffentlichen Raum noch wirkungsvoller bekämpfen."  

Die neue Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  1. Mit der Intensivierung des Informations- und Lagebildaustausches sollen insbesondere überregional agierende Mehrfach- und Intensivtäter verstärkt in den Fokus genommen sowie gemeinsame Handlungsschwerpunkte identifiziert werden.
  2. Die Partner führen regelmäßige länderübergreifende Fahndungs- und Kontrollaktionen durch. Hierbei soll konsequent gegen Straftaten im öffentlichen Raum vorgegangen und gleichzeitig das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gestärkt werden.
  3. Im Bereich der kriminaltechnischen Entwicklungen arbeiten die Bundesländer noch enger zusammen und tauschen sich anlassbezogen intensiver aus.
  4. Die Präventionsmaßnahmen zur Stärkung der Sicherheit im öffentlichen Raum werden weiter ausgebaut und nach dem 'Best-Practice-Ansatz' zielgerichtet optimiert. Durchgeführte Schwerpunktaktionen werden mit umfangreichen Präventionsmaßnahmen begleitet.
  5. Die Kooperationspartner vertiefen die Zusammenarbeit und den Austausch über Möglichkeiten und Chancen der angewandten Sicherheitsforschung im Kontext der Sicherheit im öffentlichen Raum.
  6. Die Möglichkeiten der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Begleitung von Schwerpunktaktionen und zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung werden offensiv genutzt.