Herrmann begrüßt Forderung von Schmidt

München, 28.04.2015

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Forderung von Manfred Schmidt, Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Albanien und Kosovo zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären: Bund soll rasch Gesetzesinitiative einleiten

+++ Die jüngste Forderung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Manfred Schmidt, stößt auf offene Ohren bei Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Die rückläufige Tendenz von Asylbewerbern aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina zeigt, dass es richtig war, diese Staaten als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.“ Nur so konnte die Trendwende geschafft werden, um den massiven Zustrom von Asylbewerbern aus den Ländern zu stoppen, deren Anträge in nahezu keinem Fall anerkannt werden. Herrmann forderte den Bund auf, die Bundesratsinitiative Bayerns vom März aufzugreifen und rasch eine entsprechende Gesetzesinitiative zur Einstufung der übrigen Westbalkanstaaten Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten in die Wege zu leiten. +++

Seit 6. November 2014 sind Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten nach dem Asylverfahrensgesetz eingestuft.

Im März 2015 kamen sechs von zehn Erstantragstellern (59,9 Prozent, 17.171 Personen) aus den dominierenden sechs Balkanländern (Kosovo: 11.147, Albanien: 2.955, Serbien: 1.709, Mazedonien: 744, Bosnien-Herzegowina: 380, Montenegro: 236). Bei den Top-Ten-Ländern im Zeitraum Januar bis März 2015 steht der Kosovo an erster Stelle mit einem Anteil von 28,1 Prozent noch vor Syrien (19,6 Prozent). Den dritten Platz nimmt Albanien mit 8,4 Prozent, gefolgt von Serbien mit einem Anteil von 7,6 Prozent, ein. Die Zahl der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannten Schutzbedürftigen unter den Angehörigen dieser Staaten liegt unter 1 Prozent (Gesamtschutzquoten im Jahr 2015: Kosovo 0,2 Prozent, Albanien 1,0 Prozent, Serbien 0,0 Prozent, Mazedonien 0,5 Prozent, Bosnien und Herzegowina 0,2 Prozent, Montenegro 0,0 Prozent). Es ist sichergestellt, dass betroffene Menschen mit berechtigten Asylinteressen im Einzelfall nach wie vor Schutz erhalten.