Frau hält einen Coffee-to-go-Becher und eine Papiertüte in der Hand
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Minister­rat: Keine Verpackungs­steuer in Bayern

München, 13. Mai 2025 (stmi). Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann kommunale Verpackungssteuern im Freistaat abgelehnt. „Eine kommunale Verpackungssteuer als örtliche Verbrauchsteuer würde eine weitere Belastung für die Wirtschaft und unsere Bürgerinnen und Bürger bedeuten. Schon 1979 haben Staatsregierung und Landtag bewusst solche 'Bagatellsteuern' abgeschafft, um das kommunale Abgabensystem zu vereinfachen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern“, erklärte Herrmann. „Hieran halten wir auch weiterhin fest.“ Der Minister kündigte an, schnellstmöglich Rechtsklarheit zu schaffen und einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Einführung eines Verbots für Verpackungssteuern im Bayerischen Kommunalabgabengesetz vorzulegen.

Im Widerspruch zu anderen Steuererleichterungen

Nach Ansicht von Herrmann stehe eine solche Verpackungssteuer auch im Widerspruch zu anderen Steuererleichterungen für die ohnehin stark belastete Gastronomiebranche, die eine solche Steuer auf die Bürger umlegen müsste: „Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist ausdrücklich vereinbart, dass die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 dauerhaft reduziert werden soll. Eine kommunale Verpackungssteuer im 'To Go'-Bereich würde das Ziel einer grundsätzlichen und dauerhaften Entlastung der Gastronomie klar unterlaufen.“

Erheblicher bürokratischer Aufwand

Zudem wäre mit der neuen Steuer ein weiterer erheblicher bürokratischer Aufwand aufgrund von Aufzeichnungspflichten und Abgrenzungsschwierigkeiten in der Praxis verbunden. So müsse laut dem Minister detailliert festgelegt werden, welcher Sachverhalt konkret erfasst sei und welcher nicht. Dies führe zu absurden Fragen, wie der, ob ein Kaffeebecher ohne Deckel günstiger ist als mit Deckel. „Das machen wir im Freistaat nicht mit!“ betonte Herrmann. „Wir wollen die Betriebe in jeder Hinsicht entlasten und nicht zusätzlich belasten. Die Einführung einer Verpackungssteuer wäre daher ein völlig falsches Signal.“

Innenministerium wird erforderliche Zustimmung nicht erteilen

Auch wenn dem Innenministerium bislang noch keine gemeindliche Satzung zur Erhebung einer Verpackungssteuer vorliege, kündigte Herrmann mit Blick auf etwaige kommunale Überlegungen vorsorglich an: „Wir werden als oberste Rechtsaufsichtsbehörde hierzu jedenfalls die erforderliche Zustimmung nicht erteilen, so dass die jeweils regional zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Genehmigung ablehnen muss. Die erforderlichen Änderungen im Kommunalabgabengesetz werden wir schnellstmöglich umsetzen und ein entsprechendes Verbot klar regeln.“

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verpackungssteuer der Stadt Tübingen

Hintergrund der Ministerratsbehandlung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom November 2024 zur Verpackungssteuer der Stadt Tübingen und deren Auswirkungen auf den Freistaat Bayern. Das höchste Gericht hatte in Abkehr seiner bisherigen Rechtsprechung die Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen für rechtmäßig erklärt, insbesondere widerspreche diese nicht bundesrechtlichen Vorgaben. Dies ändere aber nichts an der bayerischen Position.