Rettungsfahrzeuge vor dem Innenministerium
© Sammy Minkoff

Rettungsdienst in Bayern

Rechtliche Grundlagen für die Organisation und die Durchführung des Rettungsdienstes in Bayern sind das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG), die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) und das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG). Der Rettungsdienst umfasst Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport, Krankentransport, Patientenrückholung, Berg- und Höhlenrettung sowie Wasserrettung. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist die oberste Rettungsdienstbehörde in Bayern. In ihre Zuständigkeit fällt u. a. der Betrieb des bundesweit einmaligen Notfallregisters.

Organisation

Die bayerischen Landkreise und kreisfreien Gemeinden haben die Aufgabe, in kommunaler Zusammenarbeit durch Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung den öffentlichen Rettungsdienst sicherzustellen. Das Gebiet des Freistaates Bayern ist dazu in 25 Rettungsdienstbereiche eingeteilt.

In jedem Rettungsdienstbereich gibt es zur Einsatzlenkung im öffentlichen Rettungsdienst eine Integrierte Leitstelle. Die Integrierten Leitstellen nehmen alle Notrufe unter der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst entgegen, alarmieren die Einsatzkräfte und begleiten deren Einsätze.

Das medizinische Qualitätsmanagement im Rettungsdienst wird durch die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst auf drei Ebenen sichergestellt (ÄLRD, Bezirksbeauftragte, Landesbeauftragter). Zur Abgrenzung des räumlichen Tätigkeitsbereichs der Bezirksbeauftragten wurde das Gebiet des Freistaates Bayern in acht Rettungsdienstbezirke eingeteilt.

Der für Bayern bei der obersten Rettungsdienstbehörde gebildete Rettungsdienstausschuss erarbeitet fachliche Empfehlungen für ein landesweit einheitliches Vorgehen im Rettungsdienst.

Finanzierung

Die Einrichtungen des Rettungsdienstes in Bayern werden weit überwiegend aus dem Beitragsaufkommen der gesetzlich Krankenversicherten finanziert. Behandlung und Transport durch Rettungsdienst und Notarzt sind kostenpflichtig und werden in der Regel von der Krankenversicherung bezahlt. Der Freistaat Bayern leistet für die Berg- und Höhlenrettung, die Wasserrettung sowie die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstellen einen erheblichen finanziellen Beitrag in Form einer staatlichen Investitionskostenerstattung.

Zusammenarbeit der Länder

Im Ausschuss "Rettungswesen" unter dem Dach der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder und der Gesundheitsministerkonferenz der Länder stimmen sich die für den Rettungsdienst zuständigen Referate der Bundesländer zu Fragen des Rettungswesens von länderübergreifender Bedeutung ab.

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