Herrmann: Nächtliche Ausgangssperre gilt auch in der Freinacht

München, 29.04.2021

Nächtliche Ausgangssperre gilt auch in der Freinacht: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kündigt verstärkte Kontrollen an

+++ "Die Bayerische Polizei wird in der Freinacht verstärkt die Einhaltung der nächtlichen Ausgangssperre kontrollieren", kündigte heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann an. "Auch dieses Jahr muss nahezu überall der Freinachts-Spaß leider coronabedingt ausfallen." Herrmann verwies dabei auf die aktuelle Regelungslage, wonach in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum von 22 Uhr bis 5 Uhr untersagt ist. "Corona macht auch vor Scherzbolden nicht halt", erläuterte Herrmann. "Auch Eltern müssen dafür sorgen, dass sich ihre Kinder an die Coronaregeln halten." +++

Wo die nächtliche Ausgangssperre gilt, kann tagesaktuell unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/hotspotregionen/index.php abgerufen werden. Bei Missachtung drohen laut Herrmann 500 Euro Bußgeld.