Einladung - Konsequente Strafverfolgung bei Häuslicher Gewalt und Stalking

München, 27.07.2020

Konsequente Strafverfolgung bei Häuslicher Gewalt und Stalking - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Georg Eisenreich geben Startschuss für Pilotprojekt "Priorisierung von Fällen Häuslicher Gewalt und Nachstellungen" - Einladung an die Presse

Der Schutz von Opfern häuslicher Gewalt ist eine wichtige Aufgabe von Polizei und Justiz. Auch beim Stalking handelt es sich oft um Beziehungstaten. Immer häufiger werden jedoch auch Amts- und Mandatsträger etwa von Reichsbürgern bedrängt und verfolgt - mit zum Teil erheblichen Folgen für die Betroffenen. Eine frühe Erkennung besonderer Risikofälle und eine schnelle, konsequente Strafverfolgung sind entscheidend, um die Betroffenen zu schützen und eine weitere Eskalation zu verhindern. Basierend auf einem Konzept der Staatsanwaltschaft Regensburg und des Polizeipräsidiums der Oberpfalz sollen Risikofälle von den Ermittlungsbehörden vorrangig bearbeitet werden. Insbesondere ist eine beschleunigte Sachbearbeitung und eine enge Abstimmung zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft vorgesehen.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Georg Eisenreich werden am

Mittwoch, den 29. Juli 2020, um 11:00 Uhr,
im Justizpalast Regensburg (Altbau), Raum 77,
Zugang über den Zentraleingang Augustenstr. 3 in Regensburg,

gemeinsam mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg Dr. Clemens Prokop und dem Polizeipräsidenten des Polizeipräsidiums Oberpfalz Norbert Zink das Pilotprojekt "Priorisierung von Fällen Häuslicher Gewalt und Nachstellungen gemäß § 238 StGB" vorstellen.

Die Medien sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen. Es wird Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos
und zu Interviews bestehen. Einlass kann aufgrund der gebotenen Schutzmaßnahmen nur nach Anmeldung per E-Mail erfolgen. Auf die Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen wird geachtet. Schutzmasken werden bereitgestellt.

Wir bitten Sie, sich vorab beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Tel. 089/5597-3111, E-Mail presse@stmj.bayern.de) anzumelden.