Innenminister Herrmann: Vorübergehend Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Tanklastwagen nicht ahnden

München, 30.11.2018

Innenminister Joachim Herrmann: Vorübergehend Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Tanklastwagen nicht ahnden - Angespannte Versorgungslage mit Mineralöl durch beeinträchtigte Rheinschifffahrt erfordert Verlagerung auf Schiene und Straße

+++ Innenminister Joachim Herrmann hat die bayerische Polizei angewiesen, Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsverbot von Tanklastwagen zur Versorgung von Tankstellen vorübergehend nicht zu kontrollieren und nicht zu ahnden. Herrmann: "Schon für den kommenden Sonntag, 2. Dezember, soll auf Kontrollen der betreffenden Tanklastfahrzeuge verzichtet werden." Der Grund dafür ist die angespannte Versorgungslage beim Mineralöl und die damit einhergehenden hohen Kraftstoffpreise. +++

Die angespannte Versorgungslage mit Mineralöl ist bundesweit nach Einschätzung des Bundesverkehrsministeriums vor allem durch das anhaltende Rheinniedrigwasser und die damit einhergehende starke Beeinträchtigung der Rheinschifffahrt hervorgerufen. Die Beförderung von Mineralöl muss deshalb zumindest teilweise auf die Schiene und die Straße verlagert werden. In Bayern kommt hinzu, dass in Folge der Explosion in der Raffinerie Vohburg im September derzeit etwa ein Viertel der Rohverarbeitungskapazität nicht zur Verfügung steht.

Innenminister Herrmann sorgt deshalb im Einvernehmen mit Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger für eine unbürokratische und flexible Lösung: „Ich habe die Polizeiverbände angewiesen, Tanklastwagen und andere Straßentransporte von Mineralöl zur Versorgung von Tankstellen schon ab kommenden Sonntag nicht kontrollieren und nicht ahnden zu lassen.“ Herrmann kommt damit auch einer Bitte von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und des Landesverbandes Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen nach, vorrübergehend Sonderregelungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Bayern zuzulassen.