Stärkung der Polizei - Herrmann stellt Polizeirechts-Novelle im Landtag vor

München, 07.02.2018

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stellt Polizeirechts-Novelle im Bayerischen Landtag vor: Stärkung der Polizei im Kampf gegen Terror und Kriminalität - Klare Regeln für Grenzschutz - Gleichzeitig auch mehr Bürgerrechte und Datenschutz

+++ „Bayern hat schon jetzt das effektivste Polizeirecht in ganz Deutschland. Mit unserem Gesetzespaket bauen wir diese bundesweite Spitzenposition jetzt noch weiter aus.“ Das sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mit Blick auf den heute in erster Lesung im Bayerischen Landtag behandelten Gesetzentwurf zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts. Wie Herrmann erklärte, wird die Bayerische Polizei noch effektivere Eingriffsbefugnisse erhalten im Kampf gegen Kriminelle und Terroristen. Erforderlich seien zum Beispiel mehr Rechte bei der Verwertung von DNA-Spuren. „Hebt die Polizei etwa die Werkstatt eines potentiellen Bombenbauers aus, ohne diesen aber am Tatort anzutreffen, kann sie künftig DNA-Spuren sichern, auch wenn diese zunächst keiner Person zuzuordnen sind.“ Dies verbessere die Chancen, den unbekannten Bombenbauer zu ermitteln, noch bevor er seine Vorbereitungen fortsetzen und zuschlagen kann. Auch in anderen Bereichen will Herrmann die Polizei fit für die Zukunft machen, etwa mit klaren Regeln für den Grenzschutz und den Einsatz von Drohnen und ‚Bodycams‘. Hermann: „Gleichzeitig schaffen wir mit unserem Gesetzentwurf auch mehr Datenschutz und Bürgerrechte. Auch davon profitieren die Bürgerinnen und Bürger in Bayern.“

Ein besonders Anliegen ist Herrmann, dass die Polizei bei der Cybercrime-Bekämpfung stets auf der Höhe der Zeit ist: „Ich möchte, dass unsere Polizei nicht nur bei der ‚analogen‘ Kriminalitätsbekämpfung auf der Straße bundesweit den besten Job macht, sondern auch im Cyberraum.“ Immer mehr Täter ergaunern sich laut Herrmann im Netz Vermögenswerte in virtuellen Währungen, wie etwa ‚Bitcoins‘. Dies passiert beispielsweise durch Schadsoftware wie Erpressungstrojaner. „Die Polizei soll dieses erbeutete virtuelle Geld sichern und den wahren Eigentümer ermitteln können, und zwar unabhängig von einem Strafverfahren“, so der Minister. „Wir setzen in Bayern damit einmal mehr Maßstäbe bei der konsequenten Verbrechensbekämpfung“, so Bayerns Innenminister, „auch im Netz.“

Im Bereich des Grenzschutzes stellt der Gesetzentwurf laut Herrmann nun ausdrücklich klar, dass die Bayerische Polizei die gleichen Befugnisse wie die Bundespolizei hat, wenn sie im Auftrag oder mit Zustimmung des Bundes grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnimmt. „Beispielsweise kann die Bayerische Polizei jemanden, der illegal einreisen möchte, um etwa in Deutschland zu arbeiten, ebenso wie die Bundespolizei an der Grenze zurückweisen“, machte Herrmann deutlich.

Auch der Einsatz sogenannter ‚Bodycams‘, die momentan in einem Pilotprojekt durch die Polizei getestet werden, soll bald in mehr Fällen möglich sein. Der Innenminister: „Der Bodycam-Einsatz muss immer dann möglich sein, wenn dies zum Schutz von potentiellen Opfern und Polizeibeamten erforderlich ist. Gerade Opfer von häuslicher Gewalt konnten aufgrund der bisherigen Rechtslage noch nicht vom Einsatz von Bodycams profitieren. Das wollen wir im Sinne eines effektiven Opferschutzes ändern.“

Ausdrücklich geregelt sein soll künftig auch der Einsatz von sogenannten ‚Drohnen‘. Die hochmodernen Fluggeräte werden derzeit in einem Pilotprojekt der Polizei getestet. Wir der Minister hervorhob, können Drohnen zum Beispiel bei der Ortung von Handysignalen oder bei der Vermisstensuche wichtige ergänzende Hilfe leisten. „Wir sind überzeugt von den Vorteilen dieser Fluggeräte“, erklärte Herrmann, „gerade wenn ein Polizeihubschrauber witterungsbedingt nicht einsetzbar ist.“

Wie der Minister betonte, bedeutet sein Gesetzentwurf eine „klare Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Bayern.“ So sollen bei der Novelle europäische Datenschutzvorgaben und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil zum BKA-Gesetz zügig mit umgesetzt werden. So ist künftig etwa für mehr polizeiliche Eingriffe die Zustimmung eines Richters erforderlich, etwa im Fall von längerfristigen Observationen oder für das Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes auch außerhalb von Wohnungen. Für einen noch besseren Schutz der Daten der bayerischen Bürgerinnen und Bürger wird außerdem eine „Zentrale Datenprüfstelle“ eingerichtet. Diese wird sicherstellen, dass für intensive Maßnahmen – Hermann nannte als Beispiele die Wohnraumüberwachung, die Online-Durchsuchung und die automatisierte Überwachung der Telekommunikation – nur Daten für die Ermittlungsarbeit verwendet werden dürfen, die nicht den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen.