Volksbegehren 'Ja zur Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 in Bayern'

München, 02.04.2014

Volksbegehren 'Ja zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8 in Bayern' zugelassen

+++ Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat die Prüfung des am 28. Februar 2014 eingereichten Antrags auf Zulassung des Volksbegehrens 'Ja zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8 in Bayern' abgeschlossen und dem Zulassungsantrag stattgegeben. Der Gegenstand des Volksbegehrens wird im Bayerischen Staatsanzeiger am 11. April 2014 bekannt gemacht. Die zweiwöchige Eintragungsfrist wird am Donnerstag, 3. Juli 2014, beginnen und am Mittwoch, 16. Juli 2014, enden. +++

Ein Volksbegehren hat Erfolg, wenn es von mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten (circa 945.000) unterstützt wird. Ein erfolgreiches Volksbegehren ist dem Landtag zuzuleiten. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, ist über diesen Gesetzentwurf ein Volksentscheid herbeizuführen.