
Ein Jahr bayerische Bezahlkarte: Kirchner zieht positive Bilanz
München, 19. März 2025 (stmi). Seit einem Jahr ist die bayerische Bezahlkarte für Asylbewerber im Einsatz, seit Ende Juni 2024 sogar im gesamten Freistaat. Bayerns Innenstaatssekretär Sandro Kirchner hat heute eine positive Bilanz gezogen: „Unser Bezahlkartensystem funktioniert sehr gut, wir setzen die Karte konsequent und flächendeckend in ganz Bayern ein. Mittlerweile befinden sich mehr als 70.000 Karten in Umlauf.“ Ziel der Bezahlkarte ist es, die Zuzugsanreize zu senken und so die illegale Migration nach Deutschland einzudämmen. Wesentlich ist hierbei auch, das zur Verfügung stehende Bargeld zu reduzieren und eine Zweckentfremdung von Asylbewerberleistungen zu verhindern. „Die Erfahrungen zeigen, dass mit der Bezahlkarte der tägliche persönliche Bedarf gedeckt werden kann – genau hierfür sind die Leistungen gedacht. Außerdem verhindern wir mit der Karte Überweisungen ins Ausland, etwa an kriminelle und menschenverachtende Schlepperbanden“, erklärte Kirchner.
Deutliche Vorteile für Kommunen
Als wichtige Digitalisierungsmaßnahme bietet die Bezahlkarte darüber hinaus auch viele Vorteile für die Kommunen. „Da die individuellen Asylbewerberleistungen nunmehr direkt auf die Karte geladen werden, konnten wir den Kommunen die Leistungsgewährung innerhalb des letzten Jahres wesentlich vereinfachen“, so Kirchner. Einzelne Kommunen konnten sogar einige Arbeitstage pro Monat einsparen, darunter auch der Landkreis Günzburg, der im vergangenen Jahr als eine von vier Pilotkommunen an den Start ging. Landrat Hans Reichhart betont: „Die Bezahlkarte hat sich bei uns im Landkreis als Erfolgsmodell erwiesen. Der Verwaltungsaufwand wurde durch die digitalen Vorgänge deutlich reduziert und unser Personal konnte spürbar entlastet werden.“ Darüber hinaus sind Kosten weggefallen, die den kreisfreien Städten und Landkreisen in der Vergangenheit durch die Auszahlung der Asylbewerberleistungen entstanden sind, etwa für die Beschaffung oder die sichere Verwahrung des Bargeldes. Mehrkosten entstehen den Kommunen nicht, da der Freistaat Bayern die Kosten für die Bezahlkarte übernimmt.
Zweck- oder gesetzeswidrige Verwendung von Sozialleistungen werden verhindert
„Ein weiterer Vorteil zeigt sich in der digitalisierten und automatisierten Unterstützung der Leistungsbehörden bei der Prüfung und Durchsetzung gesetzlicher Rahmenbedingungen“, bilanziert Kirchner. Beispiel: Bevor Asylbewerber Leistungen vom Staat erhalten, müssen sie vorrangig ihr eigenes Einkommen und Vermögen einsetzen. Kirchner erläuterte: „Alles, was über einem entsprechenden Vermögensfreibeitrag liegt, muss daher von den Asylbewerberleistungen abgezogen werden. Das ist nun deutlich einfacher als bisher geworden. Und auch wenn Asylbewerber untertauchen, können wir dank der Bezahlkarte nun mit geringem Aufwand bereits im Voraus gewährte Leistungen zurückholen oder einbehalten. Allein im Februar konnten wir so Beträge im mittleren fünfstelligen Betrag einsparen. So verhindern wir mit der Bezahlkarte die zweck- oder gesetzeswidrige Verwendung von Sozialleistungen.“
Kirchner: Bezahlkarte in ganz Deutschland einführen!
Laut Kirchner geht Bayern bei der Bezahlkarte mit gutem Beispiel voran – gerade auch bei der Höhe des abhebbaren Bargeldbetrags von 50 Euro, auf die sich parteiübergreifend alle Ministerpräsidenten geeinigt haben. Als Nächstes müsse die Bezahlkarte für Asylbewerber schnellstmöglich konsequent und flächendeckend in ganz Deutschland eingeführt werden, fordert Kirchner. „Es ist unumstritten: Je höher die Verbreitung und je konsequenter die Anwendung, desto größer die Wirkung der Karte. Wenn wir hier an einem Strang ziehen, nehmen wir einen weiteren wichtigen Schritt, um die illegale Migration endlich nachhaltig zu begrenzen“, betonte der Staatssekretär.