Bayern stärkt Contact-Tracing

München, 13. Oktober 2020 (stmi). Mit Sorge stellt der Ministerrat fest, dass sich das Infektionsgeschehen in den europäischen Nachbarländern, aber auch bundesweit in den letzten Wochen und Tagen gesteigert hat. Vor allem in den Ballungsräumen besteht die Gefahr, dass Infektionsketten nicht mehr nachverfolgt und unterbrochen werden können und sich das Coronavirus SARS-CoV-2 ungehindert weiter verbreiten kann.

Corona-Teststation
© Stadt Deggendorf

Dass Bayern und Deutschland bislang vergleichsweise gut durch die Corona-Krise gekommen sind, liegt am konsequenten und verständigen Zusammenwirken der gesamten Gesellschaft entsprechend des bayerischen Kurses der Vorsicht und Umsicht. Dies ist nun umso mehr erforderlich! Der Ministerrat appelliert deswegen mit allem Nachdruck an die gesamte bayerische Bevölkerung, weiter die Regeln Abstand, Hygiene, Alltagsmasken und Lüften – AHA-L – zu beherzigen und auf diese Weise dazu beizutragen, dass eine Unterbrechung von Infektionsketten – eine der Grundvoraussetzungen einer erfolgreichen Pandemiebekämpfung – gewährleistet bleibt.

Auf staatlicher Seite ist weiterhin ein konzentriertes und schnelles Handeln erforderlich, um einen zweiten Lockdown zu verhindern. Der Ministerrat beschließt im Einzelnen die folgenden Maßnahmen:

Contact Tracing Teams

Der Ministerrat betont die Bedeutung des Contact-Tracings zur Nachverfolgung von Infektionsketten. Der vom Freistaat zur Verfügung gestellte Grundstock für die Contact-Tracing-Teams (CTT) von 775 Mitarbeitern an den Gesundheitsbehörden wird daher um weitere 500 Mitarbeiter aufgestockt. Diese werden jeweils zur Hälfte auf die Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden aufgeteilt und umgehend bis zum 1. März 2022 (befristet) eingestellt. An den Regierungen sind damit insgesamt 65 CTT als schnelle Eingreiftruppe zur Unterstützung der Gesundheitsbehörden in Landkreisen und kreisfreien Städten mit verstärktem Infektionsgeschehen vorzuhalten. Bei der Abwicklung der Einstellungsverfahren werden die Regierungen durch die anderen Ressorts im Wege der Amtshilfe unterstützt, soweit Einstellungen nicht von den Kreisverwaltungsbehörden selbst vorgenommen werden.

Um unverzüglich das Contact-Tracing zu stärken, werden mit sofortiger Wirkung bis zu 2.000 staatliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dafür abgestellt. Insbesondere sind dabei Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie solche Unterstützungskräfte aus den Ressorts zu berücksichtigen, die bereits im Frühjahr zur Kontaktnachverfolgung eingesetzt wurden. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wird beauftragt, bis zu 1.000 Beamtinnen und Beamten insbesondere der Bereitschaftspolizei für das Contact-Tracing zur Verfügung zu stellen sowie zentrale Anlaufstellen für die Bearbeitung von Anforderungen durch die örtlichen Gesundheitsämter einzurichten.

Der Ministerrat betont darüber hinaus die Notwendigkeit, dass alle Ressorts und die Staatskanzlei weiterhin mindestens 2.550 Mitarbeiter als Unterstützungspersonal im Bedarfsfall für die Bildung von CTT zur Verfügung stellen. Der Einsatz der CTT-Mitarbeiter wird von einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat laufend begleitet und evaluiert.

Mobile Teststrecken

Die konsequente Kontaktnachverfolgung muss mit einer niedrigschwelligen Testung Krankheitsverdächtiger koordiniert zusammenwirken. Die mobilen Teststrecken haben sich auf Grund ihrer flexiblen und schnellen Einsatzfähigkeit bewährt. Sie sind ein wichtiges Element einer dezentralen Teststrategie und werden daher, gerade auch zur Unterstützung der Testzentren bei den Kreisverwaltungsbehörden bei der Bewältigung eines Hotspot-Geschehen, nahtlos fortgesetzt. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die Mobilen Teststrecken bis 31. Dezember 2020 (mit Verlängerungsoption bis 28. Februar 2021) fortführen und die Einsatzszenarien konzeptionell weiter entwickeln. Die zur Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 32 Mio. Euro werden aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie bereitgestellt.

Einreise-Quarantäne-Verordnung

Die Einreise-Quarantäne-Verordnung wird um weitere drei Wochen bis zum 8. November 2020 verlängert.