Olympiabewerbung München ab 2036: Bürgerentscheid am 26. Oktober 2025

Der Freistaat Bayern unterstützt die Bewerbung Münchens für die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele ab 2036. Mehr bezahlbarer Wohnraum, eine moderne Infrastruktur und gelebte Nachhaltigkeit: Für Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann ist die Bewerbung der Stadt München um Olympische und Paralympische Sommerspiele eine „riesige Chance für München und Bayern“.

Die wichtigsten Infos zum Bürgerentscheid am 26. Oktober 2025 in München finden Sie in unseren häufigen Fragen und Antworten (FAQ) am Ende dieser Seite.

11.09.2025 Sportler-stimmen für Olympia
02.09.2025 Gemeinsam für Olympia in München
Auf dem Bild ist Innenminister Herrmann bei seiner Rede während der Olympia-PK zu sehen.

Sportminister Joachim Herrmann

„Wir haben es in 1972 in München genauso erlebt wie zuletzt 2024 in Paris: Mit Olympia kommen Impulse für Forschung, Innovation, Technologie und die Konjunktur. Olympia schafft Arbeitsplätze, belebt den Tourismus, fördert die Gastronomie, Start-ups und Mittelstand. Und das Wichtigste: Die Investitionen bleiben uns – in Form moderner Infrastruktur und internationaler Sichtbarkeit. Wir werden einen Schub für den Breiten- und den Leistungssport erleben. Und wir werden das nachhaltigste Olympia erleben, das es je gab.“

Aktuelles

Bayerns Sportlerinnen und Sportler sagen OlympiJA!

OlympiJA // Norbert Gau
OlympiJA // Magdalena Matschina
OlympiJA // Christoph Glötzner
OlympiJA // Denise Schindler
OlympiJA // Lukas Dauser
OlympiJA // Dajana Eitberger

Wie läuft die Bewerbung ab?

Am 31. Mai 2025 hat die Landeshauptstadt München ihre Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) eingereicht. Das Bewerbungskonzept wurde gemeinsam mit der Bayerischen Staatsregierung erarbeitet. Es basiert auf einem ausführlichen Fragenkatalog des DOSB. Dieser orientiert sich an den Kriterien des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) und deckt zentrale Themen ab: von der langfristigen Vision über Sportstättenkonzeption und Nachhaltigkeit, politische Unterstützung und Bürgerbeteiligung bis hin zur gesellschaftlichen Wirkung. Der DOSB bewertet die Konzepte der Bewerber in mehreren Stufen: sportfachlich, gesellschaftlich, bundesweit. Ziel ist es, bis Herbst 2026 zu entscheiden, mit welcher Bewerbung Deutschland beim IOC antreten will. Mitbewerber sind: Berlin, Hamburg und die Region Rhein-Ruhr.

Grundlage für die Bewerbung ist jedoch ein positives Votum beim Bürgerentscheid am 26. Oktober 2025 in München.

Was ist der Kern des Konzepts?

Kern des Konzepts ist dabei das „One Village“-Modell. Etwa 90 Prozent der Sportstätten im Cluster München sind in weniger als 30 Minuten Anreisezeit erreichbar, rund 90 Prozent der Sportstätten liegen im Radius von unter 50 Kilometern zum Olympischen Dorf. Circa 90 Prozent der Athletinnen und Athleten sollen im geplanten Olympischen Dorf im Nordosten Münchens untergebracht werden. Das Olympische Dorf ist als Teil eines neuen Stadtteils für rund 30.000 Menschen, mit Schulen, Kindergärten, Nahversorgung und Erholungsflächen geplant. Die Olympia-Arenen von 1972, wie der Olympiapark mit seinen Sportstätten, die Olympiaschießanlage in Garching, die Regattastrecke Oberschleißheim, die Reitanlage Riem in München, der Eiskanal in Augsburg und das Fußballstadion Regensburg bilden das Herzstück des Sportstättenkonzepts.

Es wird nur wenige temporär errichtete Sportstätten geben – ähnlich wie bei den European Championships 2022, dem größten Multisport-Event in München seit den Olympischen Spielen 1972. Neue Austragungsorte werden ausschließlich dort geschaffen, wo bestehende Infrastruktur sinnvoll und flexibel erweitert werden kann. Nur vereinzelt gibt es im Konzept weitere Standorte außerhalb Bayerns, beispielsweise im Fall von Segeln, das der DOSB am offenen Meer plant.

Olympia als Chance für Stadt, Land und Gesellschaft

Die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele – mit München als Herzstück und dem Freistaat Bayern als starkem Unterstützer – ist mehr als nur die Organisation eines sportlichen Großereignisses. Sie ist eine großartige Chance für unser Land und wirkt weit über den Sport hinaus. Die Spiele haben das Potential, das Ehrenamt zu stärken, die Mobilität der Zukunft zu fördern und der Landes- und Stadtentwicklung stärkende, beschleunigende Impulse zu geben. Olympische und Paralympische Spiele in München werden außerdem wichtige Anreize für Wirtschaft, Forschung und Tourismus schaffen und bringen Menschen aus allen Teilen der Gesellschaft zusammen.

Nachhaltige Investitionen mit langfristigem Nutzen

Es soll nur in Infrastruktur investiert werden, die ohnehin gebraucht wird, um den Wirtschaftsstandort und die Lebens- und Wohnqualität der Menschen in und um München zusätzlich zu stärken. Wie schon 1972 sollen deshalb zentrale langfristig bestehende Planungen durch die Olympischen Spiele beschleunigt werden: der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, die Mobilitätswende, der soziale Wohnungsbau und die (Weiter-)Entwicklung barrierefreier Stadträume.

Bürgerentscheid als Grundlage für die Bewerbung

Die Bayerische Staatsregierung und die Landeshauptstadt München wollen die Bewerbung mit den Münchnerinnen und Münchnern gemeinsam gestalten. Deshalb findet am 26. Oktober 2025 in München auf Initiative der Landeshauptstadt ein Bürgerentscheid statt. Nur bei einem positiven Votum der Bürgerschaft wird die Bewerbung fortgesetzt.

Häufige Fragen & Antworten zum Bürgerentscheid (FAQ)

Worum geht es beim Bürgerentscheid und warum ist er wichtig?

Es ist richtig und wichtig aktiv abzustimmen. Der geplante Bürgerentscheid ist nicht nur symbolisch – auf die Rückendeckung der Münchnerinnen und Münchner kommt es maßgeblich an. Am 26. Oktober entscheiden diese selbst, ob der Weg weitergeht – ohne ein Ja gibt es keine Spiele! Ein positives Votum bedeutet nicht nur Olympia, sondern auch Rückenwind für Projekte wie den Ausbau von U- und S-Bahn, mehr bezahlbaren Wohnraum und moderne Mobilität. So wird Olympia zu einem echten Gemeinschaftsprojekt, das die Stadt auch langfristig voranbringt.

Umliegenden Landkreise können nicht mit abstimmen – deren Meinung interessiert uns aber trotzdem! Denn profitieren wird die ganze Region. Das Konzept setzt auf bestehende Anlagen und regionale Partner: von der Regattastrecke Oberschleißheim bis zum Eiskanal in Augsburg. Über 90 % der benötigten Sportstätten sind bereits vorhanden. Kurz gesagt: Gewinner ist ganz Bayern.

Wer ist stimmberechtigt und wie bekomme ich meine Unterlagen?

Sie dürfen abstimmen, wenn Sie am Abstimmungstag 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen, seit mindestens zwei Monaten in der Landeshauptstadt München wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder dort Ihren Lebensmittelpunkt haben und nicht infolge deutschen Richterspruchs vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Wie kann ich abstimmen?

Um beim Bürgerentscheid im Abstimmungsraum oder per Briefabstimmung abstimmen zu können, benötigen Sie einen Abstimmungsschein. Dieser wird Ihnen einmalig zusammen mit den Briefabstimmungsunterlagen zugesandt.

Bis wann muss der Abstimmungsbrief ankommen und wo kann ich ihn abgeben?

Um beim Bürgerentscheid im Abstimmungsraum oder per Briefabstimmung abstimmen zu können, benötigen Sie einen Abstimmungsschein. Dieser wird Ihnen zusammen mit den Briefabstimmungsunterlagen zugesandt. Wenn Sie bis etwa drei Wochen vor dem Abstimmungstag noch keine Abstimmungsunterlagen bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt der Landeshauptstadt München nach.

Der Abstimmungsbrief muss beim Wahlamt der Landeshauptstadt München spätestens am Tag der Abstimmung bis zum Ende der Abstimmungszeit um 18 Uhr eingehen. Nur dann wird Ihre Stimme gezählt. Bei Versand per Post sind die Postlaufzeiten zu berücksichtigen, Sie sollten den Abstimmungsbrief dann entsprechend frühzeitig absenden. Sie können den Abstimmungsbrief am Abstimmungstag bis 18 Uhr aber auch direkt über einen Wahlbriefkasten der Landeshauptstadt München abgeben. Wo sich diese Wahlbriefkästen befinden, können Sie der Abstimmungsbekanntmachung entnehmen.

Was tun bei Problemen mit Unterlagen (z. B. nicht erhalten, verloren, fehlerhaft)?

Um im Abstimmungsraum abstimmen zu können, benötigen Sie einen Abstimmungsschein. Verlorene Abstimmungsscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der Abstimmungsschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor dem Abstimmungstag, 12 Uhr, ein neuer Abstimmungsschein erteilt werden. Der nicht zugegangene Abstimmungsschein wird dann für ungültig erklärt. Wenden Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig an das Wahlamt der Landeshauptstadt München.

Wenn Sie bis etwa drei Wochen vor dem Tag der Abstimmung über den Bürgerentscheid noch keine Abstimmungsunterlagen bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt der Landeshauptstadt München nach. Sie können nur mit einem Abstimmungsschein an der Abstimmung teilnehmen.

Schreibfehler deuten auf fehlerhafte Eintragungen im Melderegister hin, die auch Auswirkungen auf Bescheinigungen, Ausweisdokumente u. a. haben können. Sie können normal mit dem Abstimmungsschein an der Abstimmung teilnehmen. Nehmen Sie jedoch in jedem Fall Kontakt mit dem Wahlamt der Landeshauptstadt München auf.

Kann man doppelt abstimmen und wie wird Missbrauch verhindert?

Um beim Bürgerentscheid im Abstimmungsraum oder per Briefabstimmung abstimmen zu können, benötigen Sie einen Abstimmungsschein. Dieser wird Ihnen einmalig zusammen mit den Briefabstimmungsunterlagen zugesandt. Der Abstimmungsschein ist entweder dem Abstimmungsbrief beizufügen, andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig. Bei einer Stimmvergabe im Abstimmungsraum wird der Abstimmungsschein einbehalten. Somit ist ausgeschlossen, dass eine Person mehrmals abstimmen kann.

Für die Abstimmung im Abstimmungsraum nehmen Sie bitte Ihren Ausweis, Reisepass oder bei EU-Staatsangehörigkeit einen Identitätsausweis mit. Damit wird sichergestellt, dass nur Sie Ihre Stimme abgeben können. Bei der Briefabstimmung ist auf dem Abstimmungsschein persönlich mit Unterschrift zu versichern, dass Sie den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet haben. Falsche Angaben können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Erhalten Sie bis etwa drei Wochen vor dem Abstimmungstag keine Abstimmungsunterlagen, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Landeshauptstadt München. Können Sie glaubhaft versichern, dass Ihnen der Abstimmungsschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tag vor dem Abstimmungstag, 12 Uhr, ein neuer Abstimmungsschein erteilt werden. Der alte Abstimmungsschein wird dann für ungültig erklärt. 

Jede abstimmungsberechtigte Person wird in ein Bürgerverzeichnis eingetragen. Die Ausstellung des Abstimmungsscheins, der zur Abstimmung benötigt wird, ist darin vermerkt. Abstimmungsscheine werden pro Person nur einmal erteilt, auch bei einem Umzug innerhalb Münchens.