Mehr polizeiliche Befugnisse zur Abwehr von Terrorgefahren
München, 04.04.2017Kabinett beschließt Gesetzentwurf von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann für mehr polizeiliche Befugnisse zur Abwehr von Terrorgefahren - Stärkere Überwachung von Gefährdern - Einführung der elektronischen Fußfessel - Längerer Präventivgewahrsam möglich
+++ Das Bayerische Polizeiaufgabengesetz gibt der Polizei im Kampf gegen terroristische Bedrohungen künftig mehr Befugnisse zur Gefahrenabwehr an die Hand. Das ist der Kern des Gesetzentwurfs von Bayerns Innminister Joachim Herrmann, den das Kabinett heute beschlossen und dem Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet hat. So kann die Polizei schnell und entschlossen den Schutz der Bevölkerung sicherstellen. Für Herrmann ist das ein klares Signal im Kampf gegen den Terrorismus: „Damit gelingt es uns, Straftaten im öffentlichen Raum noch effektiver bekämpfen und ahnden zu können. Wir wollen damit aber auch die Abschreckungswirkung erhöhen. Das stärkt die Sicherheit und Ordnung in Bayern und erhöht das Sicherheitsgefühl der Menschen.“ +++
Das Polizeiaufgabengesetz soll es der Polizei zukünftig noch besser ermöglichen, auf drohende Gefahren für bestimmte bedeutende Rechtsgüter im Vorfeld wirksam reagieren zu können. Gerade bei Gefährdern, die zum Beispiel in ihren Wohnungen Straftaten vorbereiten, war der für ein polizeiliches Handeln erforderliche Nachweis einer konkreten Gefahr bislang schwierig. Herrmann ist überzeugt: „In solchen Fällen dürfen der Polizei nicht die Hände gebunden sein, bis die Vorbereitungen des Gefährders abgeschlossen sind. Man darf der Entstehung einer Gefahrenlage nicht tatenlos zusehen. Die effizienteste Abwehr von Gefahren ist doch, diese erst gar nicht entstehen zu lassen. Dazu müssen wir unsere Polizei in die Lage versetzen.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht letztes Jahr in seinem BKAG-Urteil Möglichkeiten aufgezeigt hat, Gefahrenlagen bereits früher zu begegnen, hat Bayern jetzt als erstes Bundesland reagiert und entsprechende landesgesetzliche Grundlagen auf den Weg gebracht. Innenminister Herrmann betont: „Es zeigt sich einmal mehr, dass Bayern Vorreiter ist, wenn es darum geht, auf neue terroristische Bedrohungen zu reagieren und die Sicherheit seiner Bürger durch eine gut aufgestellte Polizei zu gewährleisten“.
Auch terroristische Gefährder können künftig nach richterlicher Anordnung mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Herrmann dazu: „Damit wissen wir genau, wo sich solche Personen herumtreiben und können ihren Bewegungsspielraum erforderlichenfalls einschränken. Verstößt ein Gefährder gegen die mit der Fußfessel verbundenen Anordnungen, kann er auch präventiv in Gewahrsam genommen werden. Das ist ein weiterer Baustein, wie wir deutsche und ausländische Gefährder ein Stück weit stärker in den Griff bekommen.“
Zudem sollen Gefährder bei konkreten Gefahren künftig länger als bislang nur zwei Wochen in polizeilichen Gewahrsam genommen werden können. Die Anordnung des Gewahrsams und die Entscheidung über seine Fortdauer, die nach spätestens drei Monaten erneut zu treffen ist, soll durch einen Richter erfolgen.
Einen weiteren Schritt hin zu mehr Sicherheit stellen Änderungen in Bezug auf die Speicherdauer von Aufzeichnungen aus der Videoüberwachung durch die Polizei und andere öffentliche Stellen dar. Diese werden nach dem Kabinettsbeschluss an bestimmten Straßen und Plätzen künftig zwei Monate anstatt bisher nur drei Wochen gespeichert. Innenminister Herrmann weist darauf hin, dass die neuen polizeilichen Befugnisse vereinbar sind mit dem Schutz der Grundrechte und den Anforderungen des Datenschutzes.