
Notarzt-Indikationskatalog
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat einen Notarzt-Indikationskatalog eingeführt, auf dessen Grundlage der Disponent in der Integrierte Leitstelle entscheidet, ob ein Notarzt eingesetzt wird.
Dieser Notarzt-Indikationskatalog wurde durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in der Alarmierungsbekanntmachung in bestimmten Teilen modifiziert und findet so Eingang in die Alarmierung der Notärzte durch die Integrierten Leitstellen
Geht ein Notruf ein, wird eine Notfall- und Zustandsbeschreibungen des Patienten abgefragt, um feststellen zu können, ob ein Notarzt für die Patientenversorgung notwendig ist. Wenn ja, ermittelt der Disponent, ob ein bodengebundener Notarzt oder der Notarzt eines Rettungshubschraubers den Einsatzort schneller erreichen kann. Die Notfall- und Zustandsbeschreibung wird an den jeweiligen Notarzt weitergegeben.