Innere Sicherheit

Die Innere Sicherheit hat für die Bayerische Staatsregierung den Stellenwert eines sozialen Grundrechts. Sie ist Voraussetzung für die Stabilität unseres Gemeinwesens.

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Aufgabe des Staates ist es, die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Die Polizei, aber auch die Gemeinden, Regierungen oder das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration können Maßnahmen ergreifen, um für die Sicherheit der Bürger zu sorgen.

Extremismus und Terrorismus

Damit wir sicher leben können, müssen wir uns auch vor politischem Extremismus und Terrorismus schützen. Denn Extremismus, also Verfassungsfeindlichkeit, ist ein Angriff auf unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Terroristen wollen ihre extremistischen Vorstellungen sogar mit Gewalt durchsetzen. Weitere Informationen zu Extremismus und Terrorismus finden Sie auch auf den Seiten des Verfassungsschutzes

Internet- und Wirtschaftskriminalität

Daneben gilt es auch gegen Kriminalität, insbesondere neue Erscheinungsformen wie die Internetkriminalität konsequent vorzugehen.

Sicherheitswacht

Die Bewahrung der Inneren Sicherheit erfordert aber auch die Mitverantwortung, das Engagement und die Mithilfe der Bürger. Jeder Einzelne kann hierzu beitragen etwa als Mitglied der Sicherheitswacht in Bayern

Waffen- und Versammlungsrecht

Zur Inneren Sicherheit gehören auch Regelungen, die zum einen mögliche Gefahren reduzieren beziehungsweise verhindern, und die zum anderen die Ausübung unserer Freiheitsrechte ermöglichen. Wichtige Beispiele hierfür sind das Waffen- und Versammlungsrecht. Das Waffenrecht regelt, wer Umgang mit Waffen haben darf. Ziel des Waffenrechts ist es, die Innere Sicherheit zu stärken. Daher muss auch der private Umgang mit Waffen geregelt werden. Das Versammlungsrecht ist ein Grundrecht. Artikel 8 des Grundgesetzes und Artikel 113 der Bayerischen Verfassung schützen die Freiheit, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Glücksspiel

Eine weitere Facette der Innere Sicherheit ist das Glückspielrecht. Auch Lotterien, Sportwetten und Spielbanken bedürfen der Kontrolle durch den Staat.

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