Kinder in (zu großen) Feuerwehruniformen
© Erich Steinlein, Freiwillige Feuerwehr Ebermannstadt

Ehrenamt für Staat und Kommunen

Die Bürgerinnen und Bürger in Bayern gestalten ihr unmittelbares Lebensumfeld selbst: in Gemeinderäten, Kreistagen und Bezirkstagen. Das sind die Keimzellen der Demokratie. Die Gemeinderatsmitglieder, Kreis- und Bezirkstagsmitglieder üben diese Ämter ehrenamtlich in ihrer Freizeit aus. Sie engagieren sich für ihren Ort, ihren Kreis oder ihren Bezirk, sie nehmen an Sitzungen teil und sind wichtige Ansprechpartner für ihre Mitbürger.

Bei Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden sind sie nicht wegzudenken: die Bürgerinnen und Bürger, die in den Wahllokalen Stimmzettel ausgeben, Wählerlisten kontrollieren und nach Schließung der Wahllokale die Stimmen auszählen. Ohne diese ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und -helfer wäre es nicht möglich, dass man ohne lange Wartezeit seine Stimme abgeben kann und schon wenige Stunden nach Schließung der Wahllokale das Wahlergebnis feststeht.

Vor den Verwaltungsgerichten werden öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verhandelt, meist solche, in denen sich Bürger und Staat beziehungsweise Kommune gegenüberstehen. Es geht zum Beispiel um Baugenehmigungen, um Asylanträge oder um Kommunalabgaben. An solchen Entscheidungen wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit. Die Verwaltungsgerichte entscheiden in Kammern mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern.