Änderungen im PAG 2024

Auf Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat das Kabinett am 9. April 2024 nach Abschluss der Verbandsanhörung beschlossen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG), des Polizeiorganisationsgesetzes (POG) und des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) dem Bayerischen Landtag zur weiteren Behandlung zuzuleiten.

Laut Herrmann geht es um eine Reihe von Anpassungen. Schwerpunkte sind die neue Rechtsgrundlage für die 'Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform' im PAG, kurz VeRA, sowie weiterer Änderungsbedarf unter anderem aufgrund aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

"Ziel unseres Gesetzentwurfes ist, die Möglichkeiten der Polizei zur effektiven Gefahrenabwehr und Verhütung von Straftaten weiter zu stärken", erklärte Herrmann. "Der Grundrechtsschutz der Bürger, der Datenschutz und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind uns dabei sehr wichtig."