Mehr Sicherheit für Fahrgäste und Begleitpersonal durch Freifahrtregelung für Polizeibeamte - Innenminister veröffentlicht Einschreitfälle bayerischer Polizisten in öffentlichen Verkehrsmitteln

München, 16.08.2018

Mehr Sicherheit für Fahrgäste und Begleitpersonal durch Freifahrtregelung für Polizeibeamte - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann veröffentlicht Einschreitfälle bayerischer Polizisten in öffentlichen Verkehrsmitteln: 2017 mehr als 2.200 Mal ingeschritten

+++ In 2.232 Fällen sind 2017 uniformierte Polizeibeamte in Bayern im Rahmen der 'Freifahrtregelung' in den Fern- und Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn und im Bereich des Münchner Verkehrsverbundes eingeschritten. Die Polizisten haben vergangenes Jahr unter anderem 1.003 Personalienfeststellungen durchgeführt, 137 Platzverweise ausgesprochen, 74 Personen festgenommen und in 66 Fällen Erste Hilfe geleistet. Diese Statistik hat heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann veröffentlicht. "Unsere Freifahrtregelung für uniformierte Polizistinnen und Polizisten hat sich außerordentlich bewährt und sorgt für deutlich mehr Sicherheit", bilanzierte der Minister. "Denn unsere Polizistinnen und Polizisten schreiten im Notfall sofort ein, auch außerhalb des Dienstes." Beispielsweise geht es darum, das Zugpersonal bei Schwarzfahrern, Betrunkenen oder Randalierern zu unterstützen. Für Herrmann ebenfalls wichtig ist die sichtbare Polizeipräsenz, die das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste und des Begleitpersonals ganz erheblich steigert. +++

Nach dem tragischen Tod von Dominik Brunner im Jahr 2009 am Sollner Bahnhof hatte Herrmann mit den Spitzenverbänden der bayerischen Verkehrsunternehmen die Vereinbarung getroffen, dass uniformierte Polizeibeamte der Landespolizei und der Bundespolizei alle öffentlichen Verkehrsmittel in Bayern kostenlos benutzen dürfen. Im Gegenzug sorgen die Polizisten für mehr Sicherheit und greifen notfalls ein. Das gilt auch außerhalb des Dienstes. Bis dahin bestand eine derart umfassende Regelung lediglich mit wenigen Verkehrsunternehmen.