Innenminister Herrmann: Geplantes Polizeiaufgabengesetz stärkt den Datenschutz und die Bürgerrechte

München, 20.04.2018

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Geplantes Polizeiaufgabengesetz stärkt den Datenschutz und die Bürgerrechte - Wir bringen die Polizei rechtlich und technisch auf die Höhe der Zeit - Gegner arbeiten bewusst mit falschen Informationen - Neue Internet-Seite zum Polizeiaufgabengesetz verfügbar: www.pag.bayern.de

+++ „Noch nie gab es ein Polizeiaufgabengesetz mit so umfassenden Datenschutzvorschriften und rechtsstaatlichen Garantien. Wir stärken mit diesem Gesetz Bürgerrechte und den Datenschutz.“ Darauf hat heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hingewiesen. Das geplante Gesetz führe außerdem zu mehr Sicherheit, weil es die Polizei rechtlich und technisch auf die Höhe der Zeit bringe, gleichzeitig aber auch die Vorgaben der Europäischen Union und des Bundesverfassungsgerichts umsetze. Herrmann: „Mit der Novellierung werden wir unser Polizeiaufgabengesetz noch besser machen. Besondere Daten werden besonders geschützt und die Bürger halten gegenüber der Polizei mehr Rechte auf Auskunftserteilung, Datenberichtigung und Datenlöschung. Viel öfter als vorher ist bei besonders sensiblen Maßnahmen wie Observationen oder verdeckten Ermittlungen die Zustimmung eines unabhängigen Richters notwendig.“ Wie Herrmann mitteilte, werden wegen der vielen neuen Richtervorbehalte voraussichtlich zwölf zusätzliche Richter in Bayern gebraucht. +++

Als besonders ärgerlich bezeichnete Herrmann die bewusste Irreführung und Desinformation der Öffentlichkeit durch die Gegner des Polizeiaufgabengesetzes an. „Wir haben schon mit der letzten Novelle fürs Polizeiaufgabengesetz im Juli 2017 den Begriff der drohenden Gefahr eingeführt. Das heißt natürlich nicht, dass kein Verdacht mehr vorliegen muss. Für eine drohende Gefahr braucht es vielmehr tatsächliche Anhaltspunkte. Die Polizei braucht also konkrete Hinweise, dass Angriffe von erheblicher Intensität oder Auswirkungen absehbar sind.“ Der Rechtsstaat dürfe nicht erst abwarten, bis sämtliche Planungen und Vorbereitungshandlungen für eine Tat abgeschlossen sind. Der Innenminister: „Ein frühzeitiges einschreiten, gerade bei Terroristen, hilft Leben retten.“ Der Innenminister nannte das Beispiel eines Ehemannes, der angekündigt hat, seine Frau zu töten. „Hier kann die Polizei doch nicht abwarten, bis sie weitere Erkenntnisse zu Ort und Zeit der Tat hat. Solche Gefahren müssen schon in der Entstehungsphase unterbunden werden können.“ Als besonders entlarvend bezeichnete Herrmann das Verhalten der bayerischen SPD, die im vergangenen Jahr im Bayerischen Landtag gerade nicht gegen eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes gestimmt und den Begriff der drohenden Gefahr überhaupt nicht in Frage gestellt habe. „Jetzt stellt sich die SPD hinter diese Desinformationskampagne. Das verstehe wer will“, so Herrmann.

Herrmann wies außerdem auf die neu im Netz verfügbare Internetseite www.pag.bayern.de hin, auf der sich Bürgerinnen und Bürger zu den geplanten Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes informieren können. „Es kursieren derzeit einige Irrtümer und Befürchtungen zu unserem Gesetzentwurf. Auf unserer neuen Internetseite geben wir hierauf klare Antworten“, so Herrmann.