S-Bahn-Halt Forchheim-Nord

München, 08.09.2014

Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann: "Gute Chancen für Haltepunkt Forchheim Nord - Baurecht durch Planänderungsverfahren - Realisierung bei viergleisigem Ausbau"

+++ Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann hat gute Nachrichten für die Bürgerinnen und Bürger im Raum Forchheim: "Beim viergleisigen Ausbau der Strecke Forchheim - Bamberg kann ein zusätzlicher Haltepunkt Forchheim Nord kommen. Aktuelle Berechnungen der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) und des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) lassen eine ausreichende Nutzerzahl für die Bestellung des Haltepunktes erwarten. Das Baurecht für den zusätzlichen Halt wollen wir mittels eines Planänderungsverfahrens nach Abschluss der bereits laufenden Planfeststellungsverfahren für den viergleisigen Ausbau schaffen. Der Bau könnte dann gleichzeitig mit dem für den Zeitraum nach 2018 vorgesehenen Ausbau von Forchheim bis Bamberg beginnen." +++


In den derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren für die Planungsabschnitte 18 (zwischen Baiersdorf und Forchheim) und 19 (zwischen Forchheim und Eggolsheim) des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit 8.1 (Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld und Neubaustrecke Ebensfeld – Erfurt) ist der Haltepunkt Forchheim Nord noch nicht enthalten. Für die Abschnitte 18 und 19 beginnt am 8. September 2014 das Erörterungsverfahren. Um baldmöglichst Baurecht für den viergleisigen Ausbau der Strecke von Nürnberg bis Forchheim zu erhalten, müssen beide Planfeststellungsbeschlüsse zeitnah ergehen. Im Planungsabschnitt 19 ist ein elektronisches Stellwerk enthalten, das für die Inbetriebnahme der Viergleisigkeit südlich von Forchheim notwendig ist. Nach Erlass der Planfeststellungsbeschlüsse soll das Planänderungsverfahren für den Haltepunkt Forchheim Nord durchgeführt werden.

Derzeit wird die planungsrechtliche Umsetzung für den Haltepunkt Forchheim Nord vorbereitet. Dazu erarbeitet die BEG eine sogenannte verkehrliche Aufgabenstellung für die Deutsche Bahn (DB). Anschließend kann eine Planungsvereinbarung mit der DB getroffen werden. Die DB wird dann die Antragsunterlagen für die Durchführung des Planänderungsverfahrens erstellen.