Staat und Verfassung
Das Innenministerium übernimmt viele Aufgaben, die jeden Menschen in Bayern unmittelbar betreffen und das Verhältnis von Bürger und Staat prägen.
Freistaat Bayern
Bayern ist ein Freistaat - so steht es in Artikel 1 der Bayerischen Verfassung aus dem Jahr 1946. Auch wenn diese Bezeichnung heute keine maßgebliche rechtliche Bedeutung mehr hat, so verdeutlicht er doch die lange Tradition Bayerns als Republik. Träger der Staatsgewalt ist das Volk. Die Bürger können ihren Willen nicht nur in Form von Wahlen kundtun, sondern auch im Rahmen der sogenannten Volksgesetzgebung. Mit Volksbegehren und Volksentscheiden können die Bürger unmittelbar Einfluss nehmen.
Leben in Bayern
Die Verfassung regelt auch andere wichtige Rechte und Pflichten der Bürger, die das Leben in Bayern täglich bestimmen. Dazu gehören beispielsweise das Personenstandswesen oder das Meldewesen.
Wahlen und Abstimmungen
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration betreut Wahlen und Abstimmungen in Bayern. Wir stellen bei Europa- und Bundestagswahlen, bei Landtags- und Bezirkswahlen sowie bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sicher, dass die wahlrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Aktuell
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13.05.2024
75 Jahre Grundgesetz: Aigner und Herrmann würdigen Geburtsstunde der deutschen Verfassung
Glücksfall der deutschen Geschichte und Fundament für politische Stabilität, Wohlstand und Freiheit: Zum 75-jährigen Jubiläum würdigen Innenminister Joachim Herrmann und Landtagspräsidentin Ilse Aigner bei einem Festakt die Geburtsstunde des Grundgesetzes am 23. Mai 1945.
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26.04.2024
Rekord bei Einbürgerungen 2023: Mehr als 36.000 in Bayern
Mit 36.103 Eingebürgerten ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 27,4 Prozent erneut deutlich gestiegen – ein historischer Rekordwert bei der Einbürgerung von Ausländern. Das zeigt die bayerische Einbürgerungsstatistik für 2023, die Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann in Fürth vorgestellt hat.
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